Häufig gestellte Fragen
Der Edersee – warum der Wasserstand schwankt
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Der Edersee ist kein natürlicher See, sondern eine Talsperre mit wichtigen Aufgaben für ganz Nordhessen und darüber hinaus. Sein Wasserstand wird gezielt gesteuert, um unterschiedliche Interessen auszugleichen.
Die Zweckbestimmung der Edertalsperre laut Betriebsvorschrift des Regierungspräsidiums Kassel vom 01. Mai 2011 lautet in dieser Reihenfolge:
1. Niedrigwasseraufhöhung der Weser
2. Hochwasserrückhalt für die untere Eder, die Fulda, die Weser
3. Energiegewinnung aus Wasserkraft der Talsperre
Fischerei und Tourismus und Naturschutz werden berücksichtigt stehen aber nicht an erster Stelle.
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In trockenen Sommern wird bewusst Wasser aus dem Edersee abgegeben, um:
niedrige Wasserstände in Flüssen auszugleichen,
die Schifffahrt auf der Weser zu ermöglichen,
ökologische Schäden durch Trockenheit zu begrenzen.
Wir vom RVED setzen uns dafür ein, dass die Richtlinien aus der Betriebsvorschrift vom 01. Mai 2011 angepasst werden. Sie sind nicht mehr zeitgemäß. Vor allem im Hinblick auf den Klimawandel und unsere Wirtschaftsregion Edersee.
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Ja. Der Betrieb des Edersees ist klar geregelt und folgt festen Grenzwerten:
Je nach Füllstand gelten unterschiedliche Regeln:
Über 40 Mio. m³ Wasser im See
Normalbetrieb, geregelte Wasserabgabe
20–40 Mio. m³
Mindestabgabe, um den See zu schützen
Unter 20 Mio. m³
Kaum noch Abgabe, nur natürlicher Zufluss
Der See darf nicht unbegrenzt entleert werden. Wir vom RVED setzen uns mit unserem Konzept „Haltelinie 125“ dafür ein, die Untergrenze des Edersees in den Monaten 1. Mai bis 15. August über 125 Millionen Kubikmeter zu halten. Dieser Füllstand garantiert in heißen Sommermonaten eine Mindestmenge, so dass Fischsterben ausbleibt.
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Normalbetrieb: etwa 6 – 42 m³ pro Sekunde
Zusätzliche Abgabe für Schifffahrt: zeitlich begrenzt bis max. 110 m³ pro Sekunde
Bei sehr niedrigem Wasserstand: max. 6 m³ pro Sekunde
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Im Winter muss der Edersee Platz für Starkregen und Schneeschmelze haben.
Daher wird ggf. auch im Winter abgelassen, da ein voller See kein Wasser mehr aufnehmen könnte.
Deshalb hat im Winter der Hochwasserschutz Vorrang vor einem hohen Wasserstand.
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Soweit möglich soll die Wasserabgabe laut Betriebsvorschrift folgendes berücksichtigen:
Schonung von Fisch-Laichzeiten
Rücksicht auf Brutzeiten von Vögeln
Schutz von Fischen im Winter
Allerdings können nicht alle Interessen gleichzeitig erfüllt werden.
Wir vom RVED setzen uns vor allem im Hochsommer dafür ein, mit unserem Konzept „Haltelinie 125“ Fischsterben vorzubeugen. Wir möchten, dass der Edersee im bis zum 15. August auf einer Mindestmenge von 125 Millionen Kubikmeter Wasser nicht weiter abgelassen wird. -
Fachbehörden des Landes Hessen
Betreiber der Talsperre
Abstimmung mit Wasserstraßen- und Umweltbehörden
Die Entscheidungen erfolgen nach festen Regeln und unter staatlicher Kontrolle, nicht willkürlich. Da die Betriebsvorschriften vom Mai 2011 sind, sind sie in unseren Augen nicht mehr zeitgemäß und müssen angepasst werden. Zumindest zum Schutz des Edersees und damit verbunden zum Schutz der Tiere und der Natur im Hochsommer. Aus Sicht des RVED hat die Bedeutung der Oberweser als Wasserstraße abgenommen. Es fahren zu wenige Schiffe, die wirtschaftlich gesehen das Ablassen des Edersees begründen. Der Schaden durch das Ablassen ist am Edersee um ein Vielfaches höher als eine mögliche kurze Einschränkung der Schifffahrt auf der Oberweser für eine kurze Zeit.